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Vorsorge­unter­suchungen – Gesundheit erkennen, bevor sie leidet

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen sind ein zentraler Bestandteil eines gesunden und sicheren Arbeitsplatzes. Sie helfen, gesundheitliche Risiken frühzeitig zu erkennen, Belastungen zu vermeiden und langfristig die Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter zu sichern.

Vorsorge­unter­suchungen –
Gesundheit gezielt sichern

Arbeitsmedizinische Vorsorge­unter­suchungen sind ein zentrales Element des betrieblichen Gesundheitsschutzes. Sie dienen dazu, mögliche Gesundheitsrisiken frühzeitig zu erkennen und arbeitsbedingten Erkrankungen vorzubeugen. Dabei geht es nicht allein um die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben – sondern um Verantwortung, Prävention und langfristige Sicherheit im Unternehmen.

Regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen schützen sowohl Mitarbeiter als auch Arbeitgeber. Sie schaffen Klarheit über Belastungen am Arbeitsplatz, fördern das Bewusstsein für gesundheitliche Risiken und ermöglichen rechtzeitige Gegenmaßnahmen. So wird Prävention zu einem aktiven Beitrag für Gesundheit, Leistungsfähigkeit und wirtschaftliche Stabilität.

DIGA Medcare begleitet Unternehmen bei allen Arten arbeitsmedizinischer Vorsorge – von der Planung über die Durchführung bis zur Dokumentation. Wir sorgen für reibungslose Abläufe, rechtssichere Umsetzung und eine individuelle Betreuung Ihrer Belegschaft.

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Unsere Leistungen im Bereich Vorsorge­unter­suchungen

Pflichtvorsorge

Angebotsvorsorge

Wunschvorsorge

Eignungs­untersuchungen

Beratung und Dokumentation

Ihr Vorteile auf einen Blick

Regelmäßige Vorsorge schafft Transparenz und Sicherheit – für Mitarbeiter und Unternehmen gleichermaßen. Sie stärkt das Vertrauen, reduziert Risiken und fördert eine gesunde, stabile Arbeitsumgebung.

  • Früherkennung von Gesundheitsrisiken und arbeitsbedingten Belastungen
  • Erfüllung gesetzlicher Vorgaben mit minimalem Verwaltungsaufwand
  • Geringere Ausfallzeiten durch gezielte Prävention
  • Stärkung von Vertrauen und Fürsorge im Unternehmen
  • Nachhaltige Verbesserung der Arbeitsbedingungen und Gesundheitskultur

Arbeitsmedizinische Vorsorge ist damit weit mehr als eine gesetzliche Verpflichtung – sie ist ein wirksames Instrument, um Gesundheit, Motivation und Leistungsfähigkeit langfristig zu sichern.

Jetzt aktiv vorsorgen

Gesundheit braucht Aufmerksamkeit – und verlässliche Strukturen. DIGA Medcare unterstützt Sie dabei, Vorsorgeuntersuchungen effizient zu planen, durchzuführen und zu dokumentieren.

Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Prävention zu einem festen Bestandteil Ihres Unternehmens wird.



0 22 34 / 94 90 – 119

info@diga-medcare.de

Ihre Anfrage zu Vorsorge­unter­suchungen

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    Informationen zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten im Rahmen von Kontaktanfragen und zur Vorbereitung eines Lehrgangsvertrags finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

    Häufige Fragen zu Vorsorge­unter­suchungen

    1Was ist der Unterschied zwischen Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge?
    Die Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) unterscheidet drei Formen der arbeitsmedizinischen Vorsorge: Pflichtvorsorge, Angebotsvorsorge und Wunschvorsorge. Sie alle dienen dem Ziel, die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen, unterscheiden sich jedoch in ihrer Verbindlichkeit und Durchführungspflicht. Die Pflichtvorsorge ist gesetzlich vorgeschrieben und muss vor Aufnahme bestimmter Tätigkeiten sowie in festgelegten Intervallen durchgeführt werden. Sie gilt immer dann, wenn ein erhöhtes Gesundheitsrisiko besteht – beispielsweise beim Umgang mit Gefahrstoffen, bei Tätigkeiten mit Lärm, Atemschutz oder biologischen Arbeitsstoffen. Ohne die Durchführung einer Pflichtvorsorge darf die betreffende Tätigkeit nicht ausgeübt werden.

    Die Angebotsvorsorge muss vom Arbeitgeber angeboten werden, wenn bei bestimmten Tätigkeiten eine mögliche gesundheitliche Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann. Typische Beispiele sind Bildschirmarbeit, Nachtarbeit oder das Tragen von Schutzausrüstung über längere Zeiträume. Die Teilnahme an der Angebotsvorsorge ist freiwillig, das Angebot selbst ist jedoch verpflichtend.

    Die Wunschvorsorge schließlich kann auf Wunsch des Mitarbeiters erfolgen, wenn dieser den Verdacht hat, dass seine Tätigkeit seine Gesundheit beeinträchtigen könnte. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, eine solche Untersuchung zu ermöglichen, sofern ein Bezug zwischen der Tätigkeit und der gesundheitlichen Fragestellung besteht.

    Insgesamt ergänzen sich die drei Formen der Vorsorge und bilden ein umfassendes System, um gesundheitliche Risiken frühzeitig zu erkennen, Erkrankungen vorzubeugen und die Arbeitsfähigkeit langfristig zu erhalten.
    2Wer legt fest, welche Vorsorgeuntersuchungen erforderlich sind?
    Die Anforderungen ergeben sich aus der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) sowie aus der Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes. Der Betriebsarzt berät Unternehmen dazu individuell.
    3Wie häufig müssen Vorsorgeuntersuchungen stattfinden?
    Die Intervalle hängen von der jeweiligen Tätigkeit und den Gefährdungen ab. In der Regel erfolgen Untersuchungen in mehrjährigen Abständen oder bei Veränderungen der Arbeitsbedingungen.
    4Wer trägt die Kosten für arbeitsmedizinische Vorsorge?
    Die Kosten trägt der Arbeitgeber. Vorsorgeuntersuchungen sind Teil der gesetzlichen Fürsorgepflicht und dienen dem Schutz der Mitarbeiter.
    5Sind die Untersuchungsergebnisse vertraulich?
    Ja. Der Betriebsarzt unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht. Der Arbeitgeber erhält lediglich eine Bescheinigung über die Teilnahme, nicht aber medizinische Befunde.
    6Welche Vorteile hat eine strukturierte Vorsorgeorganisation durch DIGA Medcare?
    Wir übernehmen die Terminplanung, Organisation und Dokumentation, sorgen für rechtssichere Abläufe und schaffen eine transparente, effiziente Struktur, die alle Beteiligten entlastet.